Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.12.2022 - 24 ZB 22.1806 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 60 Abs. 1; VwGO § 55d S. 4
Mangels Unverzüglichkeit des Prozessbevollmächtigten keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - rewis.io
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 27.06.2022 - W 9 K 21.1392
- VGH Bayern, 10.10.2022 - 24 ZB 22.1806
- VGH Bayern, 20.12.2022 - 24 ZB 22.1806
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 22.39
Fristversäumung durch Versenden des Schriftstücks an das falsche Gericht
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 24 ZB 22.1806
Wiedereinsetzungsgründe, aus denen sich ergibt, dass es dem Klägerbevollmächtigten aus technischen Gründen vorübergehend unmöglich war den Zulassungsschriftsatz als elektronisches Dokument zu übermitteln und die erkennen lassen, ob er die übliche Sorgfalt eines Anwalts angewandt hat und ihm auch kein Organisationsverschulden (…vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 B 12.1522 - juris Rn. 11; B. v. 31.3.2022 - 11 ZB 22.39 - juris Rn. 3) anzulasten ist, hat der Bevollmächtigte weder bei der Ersatzeinreichung (Telefax vom 8. September 2022) noch unverzüglich danach vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl. § 55d Abs. 4 VwGO). - VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522
Verwerfung der Berufung als unzulässig; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 24 ZB 22.1806
Wiedereinsetzungsgründe, aus denen sich ergibt, dass es dem Klägerbevollmächtigten aus technischen Gründen vorübergehend unmöglich war den Zulassungsschriftsatz als elektronisches Dokument zu übermitteln und die erkennen lassen, ob er die übliche Sorgfalt eines Anwalts angewandt hat und ihm auch kein Organisationsverschulden (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 B 12.1522 - juris Rn. 11;… B. v. 31.3.2022 - 11 ZB 22.39 - juris Rn. 3) anzulasten ist, hat der Bevollmächtigte weder bei der Ersatzeinreichung (Telefax vom 8. September 2022) noch unverzüglich danach vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl. § 55d Abs. 4 VwGO).