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   VGH Bayern, 20.12.2022 - 24 ZB 22.1806   

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https://dejure.org/2022,40388
VGH Bayern, 20.12.2022 - 24 ZB 22.1806 (https://dejure.org/2022,40388)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.12.2022 - 24 ZB 22.1806 (https://dejure.org/2022,40388)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 24 ZB 22.1806 (https://dejure.org/2022,40388)
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  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 22.39

    Fristversäumung durch Versenden des Schriftstücks an das falsche Gericht

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 24 ZB 22.1806
    Wiedereinsetzungsgründe, aus denen sich ergibt, dass es dem Klägerbevollmächtigten aus technischen Gründen vorübergehend unmöglich war den Zulassungsschriftsatz als elektronisches Dokument zu übermitteln und die erkennen lassen, ob er die übliche Sorgfalt eines Anwalts angewandt hat und ihm auch kein Organisationsverschulden (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 B 12.1522 - juris Rn. 11; B. v. 31.3.2022 - 11 ZB 22.39 - juris Rn. 3) anzulasten ist, hat der Bevollmächtigte weder bei der Ersatzeinreichung (Telefax vom 8. September 2022) noch unverzüglich danach vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl. § 55d Abs. 4 VwGO).
  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522

    Verwerfung der Berufung als unzulässig; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 24 ZB 22.1806
    Wiedereinsetzungsgründe, aus denen sich ergibt, dass es dem Klägerbevollmächtigten aus technischen Gründen vorübergehend unmöglich war den Zulassungsschriftsatz als elektronisches Dokument zu übermitteln und die erkennen lassen, ob er die übliche Sorgfalt eines Anwalts angewandt hat und ihm auch kein Organisationsverschulden (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 B 12.1522 - juris Rn. 11; B. v. 31.3.2022 - 11 ZB 22.39 - juris Rn. 3) anzulasten ist, hat der Bevollmächtigte weder bei der Ersatzeinreichung (Telefax vom 8. September 2022) noch unverzüglich danach vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl. § 55d Abs. 4 VwGO).
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